Dialog zwischen den Betroffenen herstellen (22.1.2018)
Geänderte Rahmenbedingungen beim Besuch des Kindergartens in der Nachbargemeinde Ort stellt einige Familien vor eine unbekannte Situation. Informationen über die zukünftige Vorgehensweise werden an den verschiedensten Stellen angefordert. Die Ergebnisse der verschiedenen Anfragen waren nicht schlüssig und übereinstimmend. Die Kommunikation für den einzelnen wurde immer schwieriger und emotionaler.
Im gemeinsamen Treffen wurden die Informationen ausgetauscht und gesammelt. Die Betroffenen erkennen, dass die Sichtweise der Beteiligten sehr breitgestreut ist. Die Argumentation der Gemeinden und der Bürger ist einzeln betrachtet verständlich und nachvollziehbar.
Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Argumentationen entschließt man sich zur Organisation einer Veranstaltung, bei der die Möglichkeit geschaffen wird, die verschiedenen Standpunkte darzulegen und anzuhören.
Letzte Info zu diesem Thema:
Anfrage & Antwort bezüglich der Voraussetzungen für den Kinderbetreuungsbonus
( 14.06.2019 ) :
Themendialog in Münsteuer (8.3.2018)
Unter dem Motto „Wenn der Lebensraum die Gemeindegrenzen überschreitet“ wurden alle Bereiche eines funktionierenden Gemeindeleben der Gemeinden Reichersberg, Ort und Antiesenhofen zu einem gemeinsamen Gedankenaustausch eingeladen. Die Resonanz ist groß und damit wird die Veranstaltung ein großer Erfolg. Die etwa 50 Gäste halten sich couragiert an die Aufforderung der Veranstalter, die eigenen Standpunkte wertschätzend vorzutragen und keine persönliche Kritik an Personen zu üben. Diskussionen waren an diesem Abend nicht erwünscht Damit konnten die Besucher einen Eindruck über die Vielseitigkeit der aktuellen Situation erhalten.
Sitzung vom Reichersberger Familienausschuss (14.6.2018)
Wir waren zum ersten Tagesordnungspunkt – Thema Gastbeiträge – eingeladen und konnten noch einmal die einzelnen Standpunkte darlegen. Hingewiesen wurde vor allem auf den großen Stellenwert des grenzüberschreitenden Lebensraumes (die Bürger engagieren sich in beiden Gemeinden) und auf den großen Kommunikationsbedarf mit den Nachbargemeinden. Vom Ausschuss wurde die Bereitschaft zum Dialog mit dem Familienausschuss von Ort bekundet.
Sitzung vom Gemeinderat (21.6.2018)
Tagesordnungspunkt 1: Berichte vom Ausschuss Bildung u. Jugend vom 12.3.2018, 24.4.2018 und 14.6.2018; Kenntnisnahme
Tagesordnungspunkt 2: Leistung eines Gastschulbeitrages bzw. Kindergartengastbeitrages für den Besuch in einer gemeindefremden Kinderbetreuungseinrichtung; Besprechung
So haben wir das Besprochene interpretiert:
Das Nichtbezahlen von Gastbeiträgen wird das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken. Die Kinder im gesamten Gemeindegebiet besuchen gemeinsam den Kindergarten in Reichersberg. Dadurch werden Eltern und Kinder besser integriert und engagieren sich später besser in der eigenen Gemeinde.
Sitzung vom Gemeinderat (27.9.2018)
Das haben wir im Zuge der Bürgerfragestunde gefragt:
In der letzten Gemeinderatssitzung haben wir gehört, dass sich die Bürger
der Ortschaften von Reichersberg besser integrieren müssen. Als Maßnahme für
die Erreichung dieses Zieles werden keine Gastbeiträge im Kindergarten bezahlt.
Wie können sich Eltern von Kindern, die in unmittelbarer Nähe zum Orter
Kindergarten leben und bereits heute bei Reichersberger Veranstaltungen und
Vereinen engagiert sind noch besser integrieren?
So haben wir die Antworten interpretiert:
Die Bewohner der Ortschaften von Reichersberg sind in den Vereinen, Feuerwehren, Musik, Politik und diversen Veranstaltungen von beiden Gemeinden sehr engagiert. Die Gemeinderäte von Reichersberg sind sich darüber auch gewusst. Einen Zusammenhang zwischen Integration, Engagement und den Maßnahmen der Kindergartengastbeiträge konnte nicht hergestellt werden. Es konnte nicht geklärt werden, welchen Einfluss der Gemeinderat auf das Verhalten der Bevölkerung bezüglich ihrem privaten Engagement nehmen möchte.
email an die Gemeinde Ort im Innkreis ( 10.02.2019 ):
Sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindevertretung,
die Veränderungen rund um die private Bezahlung von Kindergartengastbeiträgen hat bei den betroffenen Eltern neue Fragen aufgeworfen. Der Verein prodialog wurde von seinen Mitgliedern gebeten, bei der Klärung dieser Fragen zu unterstützen.
Es gibt eine Vielzahl von Begründungen, die die Eltern zur Bezahlung der Gastbeiträge aus eigenen Mitteln motivieren. Alle diese Motive können mit der Beziehung zum unmittelbaren Lebensraum begründet werden. Eines dieser wichtigen Anliegen besteht darin, dass nach dem Kindergartenbesuch auch der Schulbesuch in der Volksschule Ort/I. sichergestellt werden soll.
Unsere Bitte liegt in der Abklärung, ob es für jene Eltern, deren Kinder den Kindergarten in Ort/I. besuchen eine Sicherheit gibt, ihren Kindern auch den Besuch der Volksschule in Ort/I. zu ermöglichen, unabhängig davon, ob sie dem Schulsprengel Ort/I. angehören.
Wir bitten sie, diese Frage in Ihren Gremien zu erörtern und uns das Ergebnis mitzuteilen, damit wir es unseren Mitgliedern aufbereitet zur Verfügung stellen können.
Antwort vom Bürgermeister der Gemeinde Ort im Innkreis ( 19.03.2019 ):
Geschätzte Mitglieder des Vereinsvorstandes ProDialog,
liebe Nachbarn aus den angrenzenden Reichersberger Ortsteilen!
Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 11.3. mit Eurem Schreiben befasst und einstimmig beschlossen, dass, wenn für Kinder aus Eurem Bereich der Gastkindergartenbeitrag von den Eltern freiwillig entrichtet wird, (aktuell glaublich 110,-/Monat) es auch die Zusicherung gibt, dass das Kind auch die VS Ort besuchen kann, unabhängig davon, ob die Gemeinde Reichersberg den Gastschulbeitrag an uns zahlt. Dies würde überdies nur für die Kinder aus Traxlham zutreffen, da nur diese nicht dem Schulsprengel Ort, sondern dem Sprengel Reichersberg angehören.
Ich hoffe, dass wir damit eine Entscheidung im Sinne des Kindes/Elternwohls getroffen und auch eine „gewisse Planungssicherheit“ für die Eltern geschaffen zu haben.
Mit freundlichem Gruß aus Ort im Innkreis
Bgm
Erkenntnisse aus den Beobachtungen zum Thema Kinderbetreuung ( 16.05.2019 ):
Der Arbeitsmarkt wird weiblicher. Das Zusammenspiel zwischen Familie und Arbeitsplatz wird zum entscheidenden Faktor bei der Rekrutierung neuer Arbeitskräfte.
Die Verantwortung für die Schaffung von geeigneten Betreuungsmöglichkeiten verlagert sich tendenziell von gemeindefinanzierten Einrichtungen hin zu Betreuungsstätten in den Betrieben und privatfinanzierten Institutionen (z.B.: Tagesmütter).
Dadurch erfolgt eine Verschiebung der Finanzierung von den Kommunen zu den Betrieben bzw. Eltern. Diese Entwicklung zur Schaffung dringend benötigter Betreuungsressourcen wird auch vom Land O.ö. begünstigt.
Die Auswirkungen verstärken sich, wenn Ortschaften fern der eigenen Heimatgemeinde angesiedelt sind. In diesem Fall wird es für die Bürger zunehmend unattraktiver, das kostenlose, gemeindeeigene Angebot zu nützen.
Auswirkungen hat das neben den Familien auch auf die regionalen Vereine, die um ihren Nachwuchs bangen. Gemeindegrenzen überschreitende Initiativen wären erforderlich. Dazu ist die Fokussierung auf den eigenen Wirkungsbereich jedoch zu groß – die Eigeninteressen der beteiligten Gemeinden liegen oftmals zu weit auseinander.
Aus diesem Grund kommt es derzeit nicht zu jenen lösungsorientierten Gesprächen, die für eine Verbesserung der Situation erforderlich wären. Hier ist für alle Beteiligten noch viel Potential vorhanden.
Beiträge für eine Verbesserung der Situation sind immer willkommen und werden von uns gerne entgegengenommen.
Anfrage bezüglich der Voraussetzungen für den Kinderbetreuungsbonus
( 14.06.2019 )
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unser Verein beschäftigt sich mit der veränderten Situation unserer Mitglieder beim Thema „Gastbeiträge für den Kindergartenbesuch in der Nachbargemeinde“.
Unsere Mitglieder leben in den Ortschaften Hart, Kammer und Traxlham, der Marktgemeinde Reichersberg, in unmittelbarer Nähe zur Gemeinde Ort im Innkreis.
Aus familiären Gründen ist in diesen Ortschaften der Besuch des Kindergarten der Nachbargemeinde Ort im Innkreis attraktiver. Leider kommt es zwischen den beiden Gemeinden zu keiner Einigung bezüglich der Tragung der Gastbeiträge, sodass in allen Fällen das Land per Bescheid eine Entscheidung bezüglich der Kostenübernahme treffen muss.
Bei allen negativen Bescheiden muss von den Eltern der vom Land festgelegt Mindestbeitrag bezahlt werden.
Da aus unserer Sicht der §3 Abs. 3a im Kinderbetreuungsgesetz beschriebene kostenlose Kindergartenbesuch von diesen Familien nicht konsumiert wird (aufgrund der Elternbeiträge), stellt sich uns die Frage, ob in diesen Fällen die Voraussetzungen für eine Förderung durch den o. Ö. Kinderbetreuungsbonus erfüllt sind.
Wir bitten sie, uns dahingehend Auskunft zu geben und uns gegebenenfalls mitzuteilen, welche Unterlagen im Fall eines negativen Bescheides einem Ansuchen beigelegt werden müssen.
Antwort bezüglich der Voraussetzungen für den Kinderbetreuungsbonus
( 14.06.2019 )
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich muss Ihnen mitteilen, dass die Leistung eines Gastbeitrages keinen Bezug des OÖ Kinderbetreuungsbonus begründen kann. Vielmehr würde ich Sie dazu ermuntern, die Kooperation zwischen den Gemeinden anzuregen, dass die Abdeckung der Kinderbetreuung zwischen den Gemeinden bestmöglich abgestimmt wird und Gastbeiträge nur zwischen den Gemeinden verrechnet werden.