Wirtschaftspark Reichersberg

Wirtschaftspark Reichsersberg

Abstimmung zu Amazon: Wer wie gestimmt hat? (04.08.2026)

Seit der Sitzung vom 7. Mai 2026 erreichen uns immer wieder Anfragen aus der Bevölkerung: Wer hat eigentlich wie abgestimmt, als es um die Aufnahme von Verhandlungen mit Amazon ging?

Die Frage ist berechtigt – und sie lässt sich beantworten, weil es sich um eine öffentliche Sitzung und um eine offene Abstimmung gehandelt hat. Jede Bürgerin und jeder Bürger, der im Sitzungssaal anwesend war, konnte unmittelbar mitverfolgen, wer die Hand gehoben hat.

In der amtlichen Kundmachung der Gemeinderatsbeschlüsse 3/2026 sind nach unserer Wahrnehmung bei diesem Punkt allerdings nur die Nein-Stimmen namentlich angeführt, nicht aber die Ja-Stimmen. Wir stellen daher hier beide Seiten dar.

Zur Grundlage dieses Beitrags: Die nachfolgende Darstellung beruht auf einem Erinnerungsprotokoll von Mandataren, die bei der Sitzung anwesend waren.

Der Beschlussantrag zielte darauf ab, Verhandlungen mit Amazon über einen möglichen Verkauf von rund 22 Hektar Grund im Bereich des geplanten Standortes aufzunehmen.

Wichtig zur Einordnung: Gegenstand war nicht der Grundverkauf selbst, sondern ausschließlich die Aufnahme von Verhandlungsgesprächen. Darauf hat der Vorsitzende in der Sitzung ausdrücklich hingewiesen.

Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt – 8 Ja zu 11 Nein.

Ja-Stimmen (8)

NameFraktion
Bgm. Bernhard ÖttlÖVP
GV Walter LängÖVP
GR Ing. Johannes NiederleuthnerÖVP
GR Christian SchießlÖVP
VBgm. Alois SchönbergerÖVP
GR DI Anna-Helena UeberschärÖVP
GR Ludwig WeilhartnerÖVP
GR Franz Georg ZechmeisterSPÖ

Nein-Stimmen (11)

NameFraktion
GV Christian Josef EzingerTeam R
GR Johannes LangÖVP
GV Ing. MBA Thomas SchambergerPRO
GR Lukas RansederTeam R
GR Jürgen SchratzbergerTeam R
GR Ing. Reinhard KoppelstätterPRO
GR Katrin StieglbauerPRO
GR Bettina TrostFPÖ
GR Herbert WolfFPÖ
GRE Bernhard DoblingerPRO (Vertretung für Ing. Mag. MBA Wolfgang Koppelstätter)
GRE Manuela SperlPRO (Vertretung für Ing. Christian Rothner)

Die Sitzung des Gemeinderates war öffentlich, die Abstimmung erfolgte offen. Grundlage dieser Darstellung ist ein Erinnerungsprotokoll anwesender Mandatare. Die amtliche Kundmachung der Gemeinderatsbeschlüsse 3/2026 vom 07.05.2026 ist auf reichersberg.at abrufbar.

Kommunalsteuer-Rechner: Was bringt der Wirtschaftspark welcher Gemeinde? (23.06.2026)

Kommunalsteuer-Rechner – Wirtschaftspark Reichersberg (Gemeinden)
Wirtschaftspark Reichersberg · Kommunalsteuer

Was bekommt jede Gemeinde?

Stell ein, wie viele Menschen im Park arbeiten und was sie verdienen. Der Rechner zeigt die Kommunalsteuer pro Monat – für Reichersberg (35 %) und für jede einzelne INKOBA-Gemeinde, die sich die restlichen 65 % nach dem Einwohnerschlüssel der Verbandssatzung teilen.
Kommunalsteuer gesamt
– / Jahr
Reichersberg 35 %
/ Monat
– / Jahr
INKOBA gesamt 65 %
/ Monat
– / Jahr
Gemeinde
/ Monat
– / Jahr
Anteil:
Einwohner:
Alle 33 Gemeinden anzeigen (sortiert nach Höhe)
Gemeindepro Monatpro Jahr
Annahmen anpassen
%
Gesetzlich 3 % der Lohnsumme
%
35 % = GmbH-Anteil lt. Firmenbuch. Satzung § 3 nennt für die Kommunalsteuer 25 % – bei Bedarf umstellen.
Hinweis zum Schlüssel: Die 35 % / 65 % entsprechen den Gesellschafteranteilen an der Wirtschaftspark Innviertel Reichersberg GmbH laut Firmenbuch (FN 487440 z): Marktgemeinde Reichersberg 35 %, Gemeindeverband INKOBA Bezirk Ried 65 %. Die 65 % werden hier auf die 33 INKOBA-Gemeinden nach dem Einwohnerschlüssel der Verbandssatzung verteilt. Zur Einordnung: Die Satzung selbst (LGBl. 74/2020, § 3 i.V.m. § 16) nennt für die Aufteilung der Kommunalsteuer 25 % Standortbonus / 75 % – das ist eine andere Bezugsgröße als der GmbH-Anteil. Der Anteil ist oben unter „Annahmen anpassen“ einstellbar.
Methodik: Kommunalsteuer = 3 % der Bruttolohnsumme (KommStG 1993). Gerechnet mit der eingestellten Zahl an Gehältern pro Jahr; Monatswert = Jahreswert ÷ 12 (Durchschnitt). Freibetrag und betriebliche Sonderfälle bleiben unberücksichtigt. Verteilungsschlüssel und Einwohnerzahlen aus § 3 der Satzung (Registerzählung 31.10.2014, Gesamt 54.853 EW). Aktuelle Einwohnerzahlen können die Anteile geringfügig verschieben. Vereinfachte Schätzung, keine Rechtsauskunft.

Quelle und Nachprüfbarkeit: Der hier verwendete Verteilungsschlüssel stammt direkt aus der Satzung des Gemeindeverbands „Interkommunale Betriebsansiedlung Bezirk Ried im Innkreis“ (kundgemacht im Oö. Landesgesetzblatt, LGBl. Nr. 74/2020). Die Einwohnerzahlen und Anteile der einzelnen Gemeinden finden sich dort in § 3, die Aufteilung der Kommunalsteuer in § 16. Die vollständige Satzung ist öffentlich abrufbar unter: https://standortooe.at/fileadmin/user_upload/Media/INKOBA/Satzungen/20200814_INKOBA_Bezirk_Ried_i.I_Satzung.pdf

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Gemeindeübergreifende Kinderbetreuung

Dialog zwischen den Betroffenen herstellen (22.1.2018)

Geänderte Rahmenbedingungen beim Besuch des Kindergartens in der Nachbargemeinde Ort stellt einige Familien vor eine unbekannte Situation. Informationen über die zukünftige Vorgehensweise werden an den verschiedensten Stellen angefordert. Die Ergebnisse der verschiedenen Anfragen waren nicht schlüssig und übereinstimmend. Die Kommunikation für den einzelnen wurde immer schwieriger und emotionaler.

Im gemeinsamen Treffen wurden die Informationen ausgetauscht und gesammelt. Die Betroffenen erkennen, dass die Sichtweise der Beteiligten sehr breitgestreut ist. Die Argumentation der Gemeinden und der Bürger ist einzeln betrachtet verständlich und nachvollziehbar.

Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Argumentationen entschließt man sich zur Organisation einer Veranstaltung, bei der die Möglichkeit geschaffen wird, die verschiedenen Standpunkte darzulegen und anzuhören.

Letzte Info zu diesem Thema: 
Anfrage & Antwort bezüglich der Voraussetzungen für den Kinderbetreuungsbonus
( 14.06.2019 ) :

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