Wirtschaftspark Reichersberg

Wirtschaftspark Reichsersberg

Faktencheck Wirtschaftspark: Geplantes Logistikzentrum widerspricht dem beschlossenen Strategiepapier (03.05.2026)

Im Dezember 2022 hat der Gemeinderat Reichersberg ein detailliertes Strategiepapier für die Entwicklung des 30 Hektar großen Wirtschaftsparks beschlossen. Dieses offizielle Dokument dient als verbindlicher Leitfaden dafür, welche Ansiedlungen zulässig sind und welche Ziele verfolgt werden. Gleicht man diese schriftlich fixierten Vorgaben mit den kürzlich präsentierten Plänen für ein gigantisches Logistikzentrum (22,8 Hektar Grundfläche, 74.000 m² Gebäude) ab, zeigen sich tiefgreifende Widersprüche.

Wir von prodialog haben die aktuell diskutierten Konzepte sachlich mit dem bestehenden Gemeinderatsbeschluss verglichen. Hier sind die zentralen Ergebnisse dieses Faktenchecks:

1. Reine Lagerlogistik statt Diversität und Forschung

  • Die Vorgabe: Laut dem beschlossenen Strategiepapier ist die Ansiedlung von flächenintensiven Betrieben, wie beispielsweise „reine Lagerlogistik“, ausdrücklich zu vermeiden. Vielmehr sei eine Priorisierung von innovativen Unternehmen anzustreben, um eine Diversität der Tätigkeiten – unter anderem in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Produktion und Dienstleistung – sicherzustellen.
  • Die Realität: Das präsentierte „Robotics Sortable“-Zentrum ist im Kern ein klassisches Verteilzentrum. Lasst euch in diesem Zusammenhang nicht davon blenden, dass hier angeblich ein Standort für „Innovation“ entstehen soll. Das ist ein reines Ablenkungsmanöver: Wenn gut 95 % der Belegschaft in einer 74.000 Quadratmeter großen Halle im Schichtbetrieb Pakete schlichten, sortieren und verladen, dann ist das genau jene reine Lagerlogistik, die laut unserem Strategieplan verboten ist. Ein winziges technologisches Feigenblatt (wie etwa Instandhaltungspersonal für Transportroboter) macht aus einem Logistik-Block noch lange kein Projekt für „Forschung & Entwicklung“, wie es der Gemeinderat verbindlich einfordert.

2. Großflächige Versiegelung statt Parkraummanagement

  • Die Vorgabe: Der Strategieplan fordert verbindlich eine Minimierung der Bodenversiegelung. Dies soll durch die Einschränkung der oberirdischen KFZ-Abstellplätze auf maximal 30 % erreicht werden. Zudem hält das Dokument unmissverständlich fest, dass großflächige Mitarbeiterparkplätze zu vermeiden sind.
  • Die Realität: Von platzsparenden Parkhäusern ist beim aktuellen Projekt keine Rede. Stattdessen sind für die bis zu 1.800 Mitarbeiter ausgedehnte oberirdische Parkplatzflächen (Richtung Hart) vorgesehen. Die massive und laut Strategieplan zu vermeidende Versiegelung wird hier offenbar in Kauf genommen.

3. Fehlende soziale Infrastruktur und Campus-Nutzung

  • Die Vorgabe: Das Papier sieht die Etablierung eines übergreifenden Dienstleistungsangebotes vor. Dazu zählen ein „Campus Grüne Mitte“, Gastronomie, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie soziale Infrastruktur, wie zum Beispiel explizit eine Kinderbetreuung.
  • Die Realität: Ein 24/7-Hochsicherheits-Logistikgelände bietet weder Platz noch Zugang für eine offene Campus-Nutzung durch Anrainer. Auf Nachfrage im aktuellen Info-Gespräch wurde zudem klar bestätigt, dass es bei diesem Projekt keine Betreuung für Kinder geben wird.

4. Schutz der Anrainer vor Ausweichverkehr

  • Die Vorgabe: Um die Lebensqualität in der Gemeinde zu sichern, definiert das Strategiepapier klar, dass betrieblicher Ausweichverkehr über die Ortschaften Hart und Lind sowie betrieblicher Verkehr in Richtung Westen (Sindhöring) zu vermeiden ist.
  • Die Realität: Bei 1.500 Mitarbeitern im Drei-Schicht-Betrieb und den damit verbundenen tausenden PKW-Fahrten zum täglichen Schichtwechsel ist diese raumplanerische Vorgabe faktisch nicht einzuhalten. Der Verkehr wird sich unweigerlich den Weg über unsere lokalen Straßen suchen.

Unser Fazit:

Das vorliegende Projekt widerspricht den Kernzielen, die sich die Gemeinde Reichersberg 2022 selbst auferlegt hat. Wir fordern den Gemeinderat und den Bürgermeister daher sachlich auf, sich an die eigenen Beschlüsse zu halten. Die einzige Möglichkeit, den Ausverkauf unserer strategischen Flächen für reine Lagerlogistik zu verhindern, ist nun ein strenger und restriktiver Bebauungsplan (max. 14 Meter Höhe, Unterbrechung langer Hallen, harte Deckelung der Laderampen). Nur so bleibt der Platz für echte, vielfältige und wertschöpfende Betriebe erhalten.

Strategieplan Wirtschaftspark Stand 11/2022

Experten geben uns Recht: Unser Fahrplan für einen Wirtschaftspark mit Zukunft (statt Logistik-Wüste) (19.04.2026)

Die Entwicklung unseres 30 Hektar großen Wirtschaftsparks steht an einem entscheidenden Wendepunkt. Da wir als Gemeinde aktuell intensiv an der Erstellung dieses Bebauungsplans arbeiten, entscheidet sich genau jetzt, ob Reichersberg in Zukunft von wertschöpfenden Produktionsbetrieben oder von gigantischen, automatisierten Logistikhallen („Jobless Growth“) geprägt wird. Wir von prodialog haben deshalb die Initiative ergriffen und uns in den letzten Wochen intensiv mit unabhängigen Fachexperten beraten.

An dieser Stelle möchten wir ein riesiges und aufrichtiges Dankeschön aussprechen. Es ist nicht selbstverständlich, dass sich die absoluten Top-Experten der Republik sofort Zeit für die Anliegen einer Gemeindefraktion nehmen. Egal ob in ausführlichen, spontanen Telefonaten oder durch detaillierte schriftliche Einschätzungen – die fachliche Unterstützung war überwältigend.

Unser Dank gilt:

Prof. Arthur Kanonier (TU Wien, Raumordnungsrecht)

Prof. Christoph Badelt (Präsident des Fiskalrates)

Prof. Gabriel Felbermayr (Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts WIFO)

den Experten der Österreichischen Hagelversicherung

sowie HR Dipl.-Ing. Mandlbauer & Team (Abteilung Raumordnung, Land OÖ)

Die Warnung der Experten ist unmissverständlich

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Kundmachung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 23.01.2025

Grafische Darstellung einer Sprechblase mit dem Wort Kundmachung

Bei Tagesordnungspunkt 6 möchten wir kurz erläutern, warum wir in der jüngsten Sitzung so abgestimmt haben. Sobald das offizielle Protokoll freigegeben ist, kann es von allen Bürgerinnen und Bürgern im Gemeinderatsamt eingesehen werden, um die Hintergründe unserer Entscheidung umfassend nachzuvollziehen.

Aufgrund der aktuellen Wirtschaftssituation ist ein zeitnaher Verkauf von nennenswerten
Flächen im Rahmen der gültigen Beschlüsse unwahrscheinlich. Im schlimmsten Fall steigt
der Druck für Notverkäufe zur Herstellung der Liquidität, was grundsätzlich abzulehnen ist.

Den immer noch im Raum stehenden Verkäufen für Seveso III-Richtlinie bzw.
Logistikprojekten wird auch in Zukunft nicht zugestimmt. Andere geeignete Interessenten
sind derzeit nicht bekannt oder wurden uns bisher nicht mitgeteilt. Die gemeinsam mit der
Umwidmung beschlossenen Leitfäden gelten weiterhin unverändert und regeln auch
weiterhin die Projektentwicklung.

Wir benötigen ausreichende Beläge für die langfristige Liquidität über 2025 hinaus bis 2031.
Die vorliegende Zusatzvereinbarung ist eher ein Beleg für das Misstrauen der Bank
gegenüber dem Geschäftsmodell der WIPA-Reichersberg GmbH. Damit geben wir unsere
Souveränität bei der Projektentwicklung auf, unterwerfen uns dem Controlling der Bank und
werden damit zu Bittstellern.

Wenn die Gesellschafter ein ehrliches Interesser an einer positiven Entwicklung des WIPA
haben, sorgen sie für eine geeignete Finanzierung vom Investitionsbedarf für die
Projektentwicklungs- und Vertriebsphase. Das Land Oö. hat ja seine Unterstützung bereits
schriftlich angekündigt.

Bürger – Initiative: Veröffentlichung der Verhandlungsschriften öffentlicher Sitzungen auf der Gemeindehomepage

Verhandlungsschrift Gemeinde Reichersberg


Kundmachung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 16.12.2021 – Punkt 4 ist für diesen Betrag relevant.


email an alle Parteien & Listen im Gemeinderat mit dem Betreff „Zusätzliche Infos bzgl. „Gemeinderat- Sitzungsprotokoll veröffentlichen“ am 10.12.2021

Schönen Abend zusammen, 
 
wir haben noch ein paar Infos bzgl. „Gemeinderat- Sitzungsprotokoll veröffentlichen“  
( 4. Tagesordnungspunkt am 16. Dezember 2021) zusammengetragen. 
  

Die BH Ried hat uns hier als Aufsichtsbehörde der Gemeinde folgende Info zukommen lassen: 
 
Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit LGBl. Nr. 91/2018 im § 54 Abs. 6 der Oö. Gemeindeordnung 1990 folgender Satz angefügt wurde: 

„Zudem können die Verhandlungsschriften ohne Beilagen über öffentliche Sitzungen auf der Homepage der Gemeinde zur allgemeinen Abfrage bereitgehalten werden.“ 

Weitere Informationen können Sie der Beilage 875/2018, Geschäftsperiode XXVII des Oö. Landtages, unter diesem Link 

https://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Beilage%20875/2018%20-%20Ausschussbericht.pdf?id=14050&n=875&j=2018#page=

 entnehmen. 

 
Über den Gemeindebund Oberösterreich hatten wir Kontakt mit AL Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government – Beauftragter
Welcher zum Thema „Gemeinderatsprotokoll im Internet – Transparenz vs. Datenschutz“ uns auf folgenden Artikel verwiesen hat welcher durch den Oberösterreichischen Gemeindebund veröffentlicht wurde. 

https://www.ooegemeindebund.at/system/web/forum.aspx?detailonr=226159022&menuonr=225551121

Statement vom Hr. Haider: 

Meine Empfehlung geht bei Einhaltung des Rechtsrahmens ganz klar in Richtung Transparenz. Machen wir kleine Gemeinden es der großen Politik doch vor wie es geht: Protokolle zum Download, zeitnahe Informationen auf der Website, virtuelle Diskussionen erlauben. Die Bürgerinnen und Bürger werden es uns danken. 

 
Wir haben bei den Gemeinden Lengau und Ort im Innkreis nochmals nachgefragt wie Ihr Prozessablauf von der Gemeinderatssitzung bis zur Veröffentlichung abläuft: 
 

  • Gemeinderatssitzung wird aufgezeichnet 
  • Sitzungsprotokolle werden Sinnerfassend geschrieben 
  • Sitzungsprotokoll wird ausgeschickt und falls Unklarheiten sind kann sich das Audio File nochmal angehört werden. 
  • Sitzungsprotokoll wird bei der nächsten Gemeinderatssitzung bestätigt 
  • Sitzungsprotokoll wird einen Tag danach auf der Webseite veröffentlicht
  • Audio File wird nach Veröffentlichung gelöscht

Was uns alle Beteiligten bestätigt haben ist folgendes: 

Die DSVGO muss generell eingehalten werden egal ob das Sitzungsprotokoll auf der Webseite veröffentlicht wird oder nicht. Somit kann es auch ohne Probleme auf der Webseite zur Verfügung gestellt werden, weil ja auch die Gemeinderatssitzungen öffentlich sind. 

Es gibt Gemeinde die Stellen die Gemeinderatssitzung als Video auf youtube (Gemeinde Kremsmünster in Oberösterreich), was auch zeigt was alles noch möglich wäre. 

 Wir hoffen das hilft Euch bei der Entscheidungsfindung. 
  

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Bürger – Initiative: Sanierung der Gemeindestraßen in der Ortschaft Hübing (28.05.2021)

Mit Datum vom 9.04.2021 wurde von einem Mitglied des Vereins ProDialog e.V. eine Initiative bei der Marktgemeinde Reichersberg mit folgendem Wortlaut eingebracht:

Sanierung der Gemeindestraßen in der Ortschaft Hübing

Das Anliegen wurde auf dem Einreichungsdokument folgendermaßen begründet:

Die Gemeindestraßen der Ortschaft Hübing sind bereits sehr reparaturbedürftig. Eine komplette Sanierung der Fahrbahn ist erforderlich.

Um den zustand der Fahrbahndecke wiederherzustellen bitten wir die Gemeindevertreter, zeitnah die umfangreiche Sanierung der Fahrbahnoberfläche zu beschließen und umgehend zu beauftragen.

Diesen Antrag wurden am 27.05.2021 von den Gemeinderäten einstimmig angenommen.

Gemeindeübergreifende Kinderbetreuung

Dialog zwischen den Betroffenen herstellen (22.1.2018)

Geänderte Rahmenbedingungen beim Besuch des Kindergartens in der Nachbargemeinde Ort stellt einige Familien vor eine unbekannte Situation. Informationen über die zukünftige Vorgehensweise werden an den verschiedensten Stellen angefordert. Die Ergebnisse der verschiedenen Anfragen waren nicht schlüssig und übereinstimmend. Die Kommunikation für den einzelnen wurde immer schwieriger und emotionaler.

Im gemeinsamen Treffen wurden die Informationen ausgetauscht und gesammelt. Die Betroffenen erkennen, dass die Sichtweise der Beteiligten sehr breitgestreut ist. Die Argumentation der Gemeinden und der Bürger ist einzeln betrachtet verständlich und nachvollziehbar.

Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Argumentationen entschließt man sich zur Organisation einer Veranstaltung, bei der die Möglichkeit geschaffen wird, die verschiedenen Standpunkte darzulegen und anzuhören.

Letzte Info zu diesem Thema: 
Anfrage & Antwort bezüglich der Voraussetzungen für den Kinderbetreuungsbonus
( 14.06.2019 ) :

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