Wirtschaftspark Reichersberg

Wirtschaftspark Reichsersberg

Kommunalsteuer-Rechner: Was bringt der Wirtschaftspark welcher Gemeinde? (23.06.2026)

Kommunalsteuer-Rechner – Wirtschaftspark Reichersberg (Gemeinden)
Wirtschaftspark Reichersberg · Kommunalsteuer

Was bekommt jede Gemeinde?

Stell ein, wie viele Menschen im Park arbeiten und was sie verdienen. Der Rechner zeigt die Kommunalsteuer pro Monat – für Reichersberg (35 %) und für jede einzelne INKOBA-Gemeinde, die sich die restlichen 65 % nach dem Einwohnerschlüssel der Verbandssatzung teilen.
Kommunalsteuer gesamt
– / Jahr
Reichersberg 35 %
/ Monat
– / Jahr
INKOBA gesamt 65 %
/ Monat
– / Jahr
Gemeinde
/ Monat
– / Jahr
Anteil:
Einwohner:
Alle 33 Gemeinden anzeigen (sortiert nach Höhe)
Gemeindepro Monatpro Jahr
Annahmen anpassen
%
Gesetzlich 3 % der Lohnsumme
%
35 % = GmbH-Anteil lt. Firmenbuch. Satzung § 3 nennt für die Kommunalsteuer 25 % – bei Bedarf umstellen.
Hinweis zum Schlüssel: Die 35 % / 65 % entsprechen den Gesellschafteranteilen an der Wirtschaftspark Innviertel Reichersberg GmbH laut Firmenbuch (FN 487440 z): Marktgemeinde Reichersberg 35 %, Gemeindeverband INKOBA Bezirk Ried 65 %. Die 65 % werden hier auf die 33 INKOBA-Gemeinden nach dem Einwohnerschlüssel der Verbandssatzung verteilt. Zur Einordnung: Die Satzung selbst (LGBl. 74/2020, § 3 i.V.m. § 16) nennt für die Aufteilung der Kommunalsteuer 25 % Standortbonus / 75 % – das ist eine andere Bezugsgröße als der GmbH-Anteil. Der Anteil ist oben unter „Annahmen anpassen“ einstellbar.
Methodik: Kommunalsteuer = 3 % der Bruttolohnsumme (KommStG 1993). Gerechnet mit der eingestellten Zahl an Gehältern pro Jahr; Monatswert = Jahreswert ÷ 12 (Durchschnitt). Freibetrag und betriebliche Sonderfälle bleiben unberücksichtigt. Verteilungsschlüssel und Einwohnerzahlen aus § 3 der Satzung (Registerzählung 31.10.2014, Gesamt 54.853 EW). Aktuelle Einwohnerzahlen können die Anteile geringfügig verschieben. Vereinfachte Schätzung, keine Rechtsauskunft.

Quelle und Nachprüfbarkeit: Der hier verwendete Verteilungsschlüssel stammt direkt aus der Satzung des Gemeindeverbands „Interkommunale Betriebsansiedlung Bezirk Ried im Innkreis“ (kundgemacht im Oö. Landesgesetzblatt, LGBl. Nr. 74/2020). Die Einwohnerzahlen und Anteile der einzelnen Gemeinden finden sich dort in § 3, die Aufteilung der Kommunalsteuer in § 16. Die vollständige Satzung ist öffentlich abrufbar unter: https://standortooe.at/fileadmin/user_upload/Media/INKOBA/Satzungen/20200814_INKOBA_Bezirk_Ried_i.I_Satzung.pdf

Faktencheck Wirtschaftspark: Geplantes Logistikzentrum widerspricht dem beschlossenen Strategiepapier (03.05.2026)

Im Dezember 2022 hat der Gemeinderat Reichersberg ein detailliertes Strategiepapier für die Entwicklung des 30 Hektar großen Wirtschaftsparks beschlossen. Dieses offizielle Dokument dient als verbindlicher Leitfaden dafür, welche Ansiedlungen zulässig sind und welche Ziele verfolgt werden. Gleicht man diese schriftlich fixierten Vorgaben mit den kürzlich präsentierten Plänen für ein gigantisches Logistikzentrum (22,8 Hektar Grundfläche, 74.000 m² Gebäude) ab, zeigen sich tiefgreifende Widersprüche.

Wir von prodialog haben die aktuell diskutierten Konzepte sachlich mit dem bestehenden Gemeinderatsbeschluss verglichen. Hier sind die zentralen Ergebnisse dieses Faktenchecks:

1. Reine Lagerlogistik statt Diversität und Forschung

  • Die Vorgabe: Laut dem beschlossenen Strategiepapier ist die Ansiedlung von flächenintensiven Betrieben, wie beispielsweise „reine Lagerlogistik“, ausdrücklich zu vermeiden. Vielmehr sei eine Priorisierung von innovativen Unternehmen anzustreben, um eine Diversität der Tätigkeiten – unter anderem in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Produktion und Dienstleistung – sicherzustellen.
  • Die Realität: Das präsentierte „Robotics Sortable“-Zentrum ist im Kern ein klassisches Verteilzentrum. Lasst euch in diesem Zusammenhang nicht davon blenden, dass hier angeblich ein Standort für „Innovation“ entstehen soll. Das ist ein reines Ablenkungsmanöver: Wenn gut 95 % der Belegschaft in einer 74.000 Quadratmeter großen Halle im Schichtbetrieb Pakete schlichten, sortieren und verladen, dann ist das genau jene reine Lagerlogistik, die laut unserem Strategieplan verboten ist. Ein winziges technologisches Feigenblatt (wie etwa Instandhaltungspersonal für Transportroboter) macht aus einem Logistik-Block noch lange kein Projekt für „Forschung & Entwicklung“, wie es der Gemeinderat verbindlich einfordert.

2. Großflächige Versiegelung statt Parkraummanagement

  • Die Vorgabe: Der Strategieplan fordert verbindlich eine Minimierung der Bodenversiegelung. Dies soll durch die Einschränkung der oberirdischen KFZ-Abstellplätze auf maximal 30 % erreicht werden. Zudem hält das Dokument unmissverständlich fest, dass großflächige Mitarbeiterparkplätze zu vermeiden sind.
  • Die Realität: Von platzsparenden Parkhäusern ist beim aktuellen Projekt keine Rede. Stattdessen sind für die bis zu 1.800 Mitarbeiter ausgedehnte oberirdische Parkplatzflächen (Richtung Hart) vorgesehen. Die massive und laut Strategieplan zu vermeidende Versiegelung wird hier offenbar in Kauf genommen.

3. Fehlende soziale Infrastruktur und Campus-Nutzung

  • Die Vorgabe: Das Papier sieht die Etablierung eines übergreifenden Dienstleistungsangebotes vor. Dazu zählen ein „Campus Grüne Mitte“, Gastronomie, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie soziale Infrastruktur, wie zum Beispiel explizit eine Kinderbetreuung.
  • Die Realität: Ein 24/7-Hochsicherheits-Logistikgelände bietet weder Platz noch Zugang für eine offene Campus-Nutzung durch Anrainer. Auf Nachfrage im aktuellen Info-Gespräch wurde zudem klar bestätigt, dass es bei diesem Projekt keine Betreuung für Kinder geben wird.

4. Schutz der Anrainer vor Ausweichverkehr

  • Die Vorgabe: Um die Lebensqualität in der Gemeinde zu sichern, definiert das Strategiepapier klar, dass betrieblicher Ausweichverkehr über die Ortschaften Hart und Lind sowie betrieblicher Verkehr in Richtung Westen (Sindhöring) zu vermeiden ist.
  • Die Realität: Bei 1.500 Mitarbeitern im Drei-Schicht-Betrieb und den damit verbundenen tausenden PKW-Fahrten zum täglichen Schichtwechsel ist diese raumplanerische Vorgabe faktisch nicht einzuhalten. Der Verkehr wird sich unweigerlich den Weg über unsere lokalen Straßen suchen.

Unser Fazit:

Das vorliegende Projekt widerspricht den Kernzielen, die sich die Gemeinde Reichersberg 2022 selbst auferlegt hat. Wir fordern den Gemeinderat und den Bürgermeister daher sachlich auf, sich an die eigenen Beschlüsse zu halten. Die einzige Möglichkeit, den Ausverkauf unserer strategischen Flächen für reine Lagerlogistik zu verhindern, ist nun ein strenger und restriktiver Bebauungsplan (max. 14 Meter Höhe, Unterbrechung langer Hallen, harte Deckelung der Laderampen). Nur so bleibt der Platz für echte, vielfältige und wertschöpfende Betriebe erhalten.

Strategieplan Wirtschaftspark Stand 11/2022 „Wirtschaftspark Reichersberg“ weiterlesen

Kundmachung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 23.01.2025

Grafische Darstellung einer Sprechblase mit dem Wort Kundmachung

Bei Tagesordnungspunkt 6 möchten wir kurz erläutern, warum wir in der jüngsten Sitzung so abgestimmt haben. Sobald das offizielle Protokoll freigegeben ist, kann es von allen Bürgerinnen und Bürgern im Gemeinderatsamt eingesehen werden, um die Hintergründe unserer Entscheidung umfassend nachzuvollziehen.

Aufgrund der aktuellen Wirtschaftssituation ist ein zeitnaher Verkauf von nennenswerten
Flächen im Rahmen der gültigen Beschlüsse unwahrscheinlich. Im schlimmsten Fall steigt
der Druck für Notverkäufe zur Herstellung der Liquidität, was grundsätzlich abzulehnen ist.

Den immer noch im Raum stehenden Verkäufen für Seveso III-Richtlinie bzw.
Logistikprojekten wird auch in Zukunft nicht zugestimmt. Andere geeignete Interessenten
sind derzeit nicht bekannt oder wurden uns bisher nicht mitgeteilt. Die gemeinsam mit der
Umwidmung beschlossenen Leitfäden gelten weiterhin unverändert und regeln auch
weiterhin die Projektentwicklung.

Wir benötigen ausreichende Beläge für die langfristige Liquidität über 2025 hinaus bis 2031.
Die vorliegende Zusatzvereinbarung ist eher ein Beleg für das Misstrauen der Bank
gegenüber dem Geschäftsmodell der WIPA-Reichersberg GmbH. Damit geben wir unsere
Souveränität bei der Projektentwicklung auf, unterwerfen uns dem Controlling der Bank und
werden damit zu Bittstellern.

Wenn die Gesellschafter ein ehrliches Interesser an einer positiven Entwicklung des WIPA
haben, sorgen sie für eine geeignete Finanzierung vom Investitionsbedarf für die
Projektentwicklungs- und Vertriebsphase. Das Land Oö. hat ja seine Unterstützung bereits
schriftlich angekündigt.

Die Bedeutung eines Bebauungsplans für den Wirtschaftspark Reichersberg

Durch eine klare Festlegung der Nutzungsarten können Nutzungskonflikte zwischen Gewerbebetrieben sowie zwischen Gewerbe und Wohnbebauung vermieden werden. Ansiedlungen von Logistikunternehmen sowie Firmen, die eine Seveso-III-Widmung benötigen, sollen ausgeschlossen werden, um die Belastung der Gemeinde zu minimieren und die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten.

Die Entwicklung unserer Gemeinde liegt uns am Herzen, und mit dem kürzlich eingebrachten Antrag möchten wir einen wichtigen Schritt als Absicherung für die Gemeinde und deren Anrainer setzen. Doch warum ist ein Bebauungsplan für die Flächen der Wirtschaftspark Reichersberg GmbH und die Grundstücke mit den Nummern 4540 und 4551/1 (KG 46014) so wichtig?

Lasst uns die Gründe erklären.

„Die Bedeutung eines Bebauungsplans für den Wirtschaftspark Reichersberg“ weiterlesen

Prioritätenliste 2025 – 2029 der Gemeinde Reichersberg

Momentan beschäftigen oder beschäftigten sich alle Fraktionen über die Prioritätenliste von 2025-2029 Gedanken. Ziel dieser Liste ist es, neben den bestehenden Vorschläge aus den letzten Jahren weitere hinzuzufügen um wichtige Anliegen unserer Gemeinde weiter voranzubringen und um die Lebensqualität für uns alle zu verbessern. 

Wir möchten betonen, dass die Entscheidung darüber, welche Vorschläge umgesetzt werden und wann dies geschieht, nicht alleine bei uns liegt. Vielmehr werden die Prioritäten gemeinsam mit den anderen Parteien diskutiert und beschlossen.

Unsere Vorschläge für die aktuelle Prioritätenliste sind:

+ Lärmschutzwände B148/B143

+ Hübing Straße & Glasfaser

+ Wirtschaftspark (Geh- und Radweg, etc.)

+ Gemeindegebietsentwässerung sowie die Analyse und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen zur Sicherstellung des Wassermanagements

Diese Themen werden wir mit den anderen politischen Vertretern der Gemeinde diskutieren, um gemeinsam gute Lösungen für unsere Gemeinde zu erreichen.

Wenn ihr Fragen oder Anregungen zu unserer Prioritätenliste habt, meldet euch gerne bei uns. Zusammen können wir unsere Gemeinde lebenswerter machen!

Gutachten des Oö. Landesrechnungshofs

Information zur Abarbeitung der Punkte 46.1 und 46.2 im Gutachten des Landesrechnungshofes am 21.04.2023

Im Sinne des gemeinschaftlichen Engagements für Transparenz und verantwortungsvolles Verwaltungshandeln hat der Gemeinderat von Reichersberg, einschließlich der Bürgerliste Prodialog, die Empfehlungen des Landesrechnungshofes zur Ortsbildpflege ernsthaft aufgegriffen. Der Rechnungshofbericht wies auf steigende Kosten in der Ortsbildpflege hin, insbesondere durch die Nutzung externer Dienstleistungen zur Pflege von Blumenbeeten und -inseln. Besonders kritisch wurde das Fehlen von Angebotseinholungen und die fehlende Definition eines Kostenrahmens angemerkt.

Als Reaktion darauf hat Prodialog gemeinsam mit Team Reichersberg und der FPÖ Reichersberg einen Tagesordnungspunkt für die letzte Gemeinderatssitzung im Jahr 2023 einbringen lassen, um dieses Thema anzugehen. Infolgedessen wurde eine umfassende Bestandsaufnahme der Grünflächen initiiert und mehrere Angebote von Grünflächendienstleistern eingefordert. Leider konnten aufgrund von Kapazitätsengpässen bei den Dienstleistern – viele hatten zu wenig Personal oder keine Zeit – nur zwei Angebote eingeholt werden. Diese Angebote basierten auf Stundensätzen, wodurch die Festlegung eines starren Kostenrahmens nicht möglich war.

In der Gemeinderatssitzung am 18. April 2024 wurde ein neuer Dienstleister für die Grünflächenpflege für das Jahr 2024 beschlossen. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt vorwärts in unserer kontinuierlichen Bemühung, die Ortsbildpflege zu optimieren und die Effizienz unserer Ausgaben zu steigern.

Wir danken allen Mitgliedern des Gemeinderats für ihre Kooperation und allen Bürgern von Reichersberg für ihr Verständnis und ihre Unterstützung, während wir gemeinsam daran arbeiten, die Vorschläge des Landesrechnungshofes umzusetzen und unser schönes Ortsbild nachhaltig zu pflegen.

„Gutachten des Oö. Landesrechnungshofs“ weiterlesen

Bürger – Initiative: Durchführung von Lärmmessungen in den Ortschaften Hart, Kammer und Traxlham entlang den Straßen B148 und B143 im Gemeindegebiet von Reichersberg.

Lärmmessung Reichersberg


Bericht und Präsentation zu Schallimmissionsmessungen in Hart & Kammer (Gemeindegebiet Reichersberg) vom 14.07.2022

Unter https://www.reichersberg.at/Bericht_und_Praesentation_zu_Schallimmissionsmessungen_in_Reichersberg

findet Ihr den Messbericht und die Präsentation der Lärmmessung zum Download bereit.


Mehr Lastwagen denn je trotz Fahrverbot – Bericht auf MeinBezirk.at vom 17.08.2021

https://www.meinbezirk.at/ried/c-lokales/mehr-lastwagen-denn-je-trotz-fahrverbot_a4826563
„Bürger – Initiative: Durchführung von Lärmmessungen in den Ortschaften Hart, Kammer und Traxlham entlang den Straßen B148 und B143 im Gemeindegebiet von Reichersberg.“ weiterlesen

Bürger – Initiative: Veröffentlichung der Verhandlungsschriften öffentlicher Sitzungen auf der Gemeindehomepage

Verhandlungsschrift Gemeinde Reichersberg


Kundmachung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 16.12.2021 – Punkt 4 ist für diesen Betrag relevant.


email an alle Parteien & Listen im Gemeinderat mit dem Betreff „Zusätzliche Infos bzgl. „Gemeinderat- Sitzungsprotokoll veröffentlichen“ am 10.12.2021

Schönen Abend zusammen, 
 
wir haben noch ein paar Infos bzgl. „Gemeinderat- Sitzungsprotokoll veröffentlichen“  
( 4. Tagesordnungspunkt am 16. Dezember 2021) zusammengetragen. 
  

Die BH Ried hat uns hier als Aufsichtsbehörde der Gemeinde folgende Info zukommen lassen: 
 
Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit LGBl. Nr. 91/2018 im § 54 Abs. 6 der Oö. Gemeindeordnung 1990 folgender Satz angefügt wurde: 

„Zudem können die Verhandlungsschriften ohne Beilagen über öffentliche Sitzungen auf der Homepage der Gemeinde zur allgemeinen Abfrage bereitgehalten werden.“ 

Weitere Informationen können Sie der Beilage 875/2018, Geschäftsperiode XXVII des Oö. Landtages, unter diesem Link 

https://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Beilage%20875/2018%20-%20Ausschussbericht.pdf?id=14050&n=875&j=2018#page=

 entnehmen. 

 
Über den Gemeindebund Oberösterreich hatten wir Kontakt mit AL Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government – Beauftragter
Welcher zum Thema „Gemeinderatsprotokoll im Internet – Transparenz vs. Datenschutz“ uns auf folgenden Artikel verwiesen hat welcher durch den Oberösterreichischen Gemeindebund veröffentlicht wurde. 

https://www.ooegemeindebund.at/system/web/forum.aspx?detailonr=226159022&menuonr=225551121

Statement vom Hr. Haider: 

Meine Empfehlung geht bei Einhaltung des Rechtsrahmens ganz klar in Richtung Transparenz. Machen wir kleine Gemeinden es der großen Politik doch vor wie es geht: Protokolle zum Download, zeitnahe Informationen auf der Website, virtuelle Diskussionen erlauben. Die Bürgerinnen und Bürger werden es uns danken. 

 
Wir haben bei den Gemeinden Lengau und Ort im Innkreis nochmals nachgefragt wie Ihr Prozessablauf von der Gemeinderatssitzung bis zur Veröffentlichung abläuft: 
 

  • Gemeinderatssitzung wird aufgezeichnet 
  • Sitzungsprotokolle werden Sinnerfassend geschrieben 
  • Sitzungsprotokoll wird ausgeschickt und falls Unklarheiten sind kann sich das Audio File nochmal angehört werden. 
  • Sitzungsprotokoll wird bei der nächsten Gemeinderatssitzung bestätigt 
  • Sitzungsprotokoll wird einen Tag danach auf der Webseite veröffentlicht
  • Audio File wird nach Veröffentlichung gelöscht

Was uns alle Beteiligten bestätigt haben ist folgendes: 

Die DSVGO muss generell eingehalten werden egal ob das Sitzungsprotokoll auf der Webseite veröffentlicht wird oder nicht. Somit kann es auch ohne Probleme auf der Webseite zur Verfügung gestellt werden, weil ja auch die Gemeinderatssitzungen öffentlich sind. 

Es gibt Gemeinde die Stellen die Gemeinderatssitzung als Video auf youtube (Gemeinde Kremsmünster in Oberösterreich), was auch zeigt was alles noch möglich wäre. 

 Wir hoffen das hilft Euch bei der Entscheidungsfindung. 
  

„Bürger – Initiative: Veröffentlichung der Verhandlungsschriften öffentlicher Sitzungen auf der Gemeindehomepage“ weiterlesen