Wirtschaftspark Reichersberg

Wirtschaftspark Reichsersberg

Dringlichkeitsantrag zu Logistikbetrieben im Wirtschaftspark abgelehnt (31.10.2025)

Am 17. Juni 2025 wurde im Gemeinderat Reichersberg ein von den Fraktionen ProDialog, Team Reichersberg und FPÖ Reichersberg eingebrachter Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ Gemeindeordnung behandelt.

Der Antrag hatte zum Ziel, den Bürgermeister zu beauftragen, in allen Gesprächen und Verhandlungen mit der INKOBA bzw. der WIPA Reichersberg verbindlich aufzutreten und klarzustellen, dass im Gemeindegebiet keine Logistikbetriebe oder logistiknahen Unternehmen angesiedelt werden sollen.

In der Begründung wurde auf die negativen Folgen solcher Ansiedlungen hingewiesen: geringer Beschäftigungseffekt bei hohem Flächenverbrauch, niedriger Lohnanteil, kaum regionale Wertschöpfung sowie Verdrängung nachhaltiger und lokaler Betriebe.

Trotz dieser Argumente wurde der Antrag in der Sitzung mehrheitlich abgelehnt.
Im Sitzungsprotokoll zu dieser Gemeinderatssitzung finden sich die unterschiedlichen Argumente sowie das genaue Abstimmungsergebnis.

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen ProDialog, Team Reichersberg und FPÖ Reichersberg vom 15. Juni 2025 zur Ablehnung von Logistikbetrieben im Wirtschaftspark Reichersberg.
Gemeinsamer Antrag von ProDialog, Team Reichersberg und FPÖ Reichersberg gemäß §46 Abs. 3 OÖ Gemeindeordnung
Zweite Seite des Dringlichkeitsantrags vom 15. Juni 2025 mit der Begründung und den Unterschriften der Fraktionsobleute von ProDialog, Team Reichersberg und FPÖ Reichersberg.
Unterschriften von Thomas Schamberger, Christian Ezinger und Bettina Trost unter dem Dringlichkeitsantrag gegen Logistikbetriebe
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Kundmachung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 23.01.2025

Grafische Darstellung einer Sprechblase mit dem Wort Kundmachung

Bei Tagesordnungspunkt 6 möchten wir kurz erläutern, warum wir in der jüngsten Sitzung so abgestimmt haben. Sobald das offizielle Protokoll freigegeben ist, kann es von allen Bürgerinnen und Bürgern im Gemeinderatsamt eingesehen werden, um die Hintergründe unserer Entscheidung umfassend nachzuvollziehen.

Aufgrund der aktuellen Wirtschaftssituation ist ein zeitnaher Verkauf von nennenswerten
Flächen im Rahmen der gültigen Beschlüsse unwahrscheinlich. Im schlimmsten Fall steigt
der Druck für Notverkäufe zur Herstellung der Liquidität, was grundsätzlich abzulehnen ist.

Den immer noch im Raum stehenden Verkäufen für Seveso III-Richtlinie bzw.
Logistikprojekten wird auch in Zukunft nicht zugestimmt. Andere geeignete Interessenten
sind derzeit nicht bekannt oder wurden uns bisher nicht mitgeteilt. Die gemeinsam mit der
Umwidmung beschlossenen Leitfäden gelten weiterhin unverändert und regeln auch
weiterhin die Projektentwicklung.

Wir benötigen ausreichende Beläge für die langfristige Liquidität über 2025 hinaus bis 2031.
Die vorliegende Zusatzvereinbarung ist eher ein Beleg für das Misstrauen der Bank
gegenüber dem Geschäftsmodell der WIPA-Reichersberg GmbH. Damit geben wir unsere
Souveränität bei der Projektentwicklung auf, unterwerfen uns dem Controlling der Bank und
werden damit zu Bittstellern.

Wenn die Gesellschafter ein ehrliches Interesser an einer positiven Entwicklung des WIPA
haben, sorgen sie für eine geeignete Finanzierung vom Investitionsbedarf für die
Projektentwicklungs- und Vertriebsphase. Das Land Oö. hat ja seine Unterstützung bereits
schriftlich angekündigt.

Die Bedeutung eines Bebauungsplans für den Wirtschaftspark Reichersberg

Durch eine klare Festlegung der Nutzungsarten können Nutzungskonflikte zwischen Gewerbebetrieben sowie zwischen Gewerbe und Wohnbebauung vermieden werden. Ansiedlungen von Logistikunternehmen sowie Firmen, die eine Seveso-III-Widmung benötigen, sollen ausgeschlossen werden, um die Belastung der Gemeinde zu minimieren und die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten.

Die Entwicklung unserer Gemeinde liegt uns am Herzen, und mit dem kürzlich eingebrachten Antrag möchten wir einen wichtigen Schritt als Absicherung für die Gemeinde und deren Anrainer setzen. Doch warum ist ein Bebauungsplan für die Flächen der Wirtschaftspark Reichersberg GmbH und die Grundstücke mit den Nummern 4540 und 4551/1 (KG 46014) so wichtig?

Lasst uns die Gründe erklären.

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Bürger – Initiative: Durchführung von Lärmmessungen in den Ortschaften Hart, Kammer und Traxlham entlang den Straßen B148 und B143 im Gemeindegebiet von Reichersberg.

Lärmmessung Reichersberg


Bericht und Präsentation zu Schallimmissionsmessungen in Hart & Kammer (Gemeindegebiet Reichersberg) vom 14.07.2022

Unter https://www.reichersberg.at/Bericht_und_Praesentation_zu_Schallimmissionsmessungen_in_Reichersberg

findet Ihr den Messbericht und die Präsentation der Lärmmessung zum Download bereit.


Mehr Lastwagen denn je trotz Fahrverbot – Bericht auf MeinBezirk.at vom 17.08.2021

https://www.meinbezirk.at/ried/c-lokales/mehr-lastwagen-denn-je-trotz-fahrverbot_a4826563
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Jahresbericht ProDialog 2020

ProDialog setzt sich für die Verbesserung der Lebensqualität verschiedener Lebensräume in unserer Heimatgemeinde ein. Die Grundlage für unser Handeln ist das Zukunftsprofil Reichersberg, welches im Jahr 2017 einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurde. Dabei handelt es sich um ein „Leitbild“ auf Basis des Agenda 21 Programmes, dass sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit orientiert.

Agenda 21 ist ein weltweites Programm. Es schlägt Gemeinden vor, mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Wirtschaft in einen Dialog einzutreten, um eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen.

Folgende Projekte haben wir erfolgreich begleitet:

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