Wirtschaftspark Reichersberg

Wirtschaftspark Reichsersberg

Dringlichkeitsantrag zu Logistikbetrieben im Wirtschaftspark abgelehnt (31.10.2025)

Am 17. Juni 2025 wurde im Gemeinderat Reichersberg ein von den Fraktionen ProDialog, Team Reichersberg und FPÖ Reichersberg eingebrachter Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ Gemeindeordnung behandelt.

Der Antrag hatte zum Ziel, den Bürgermeister zu beauftragen, in allen Gesprächen und Verhandlungen mit der INKOBA bzw. der WIPA Reichersberg verbindlich aufzutreten und klarzustellen, dass im Gemeindegebiet keine Logistikbetriebe oder logistiknahen Unternehmen angesiedelt werden sollen.

In der Begründung wurde auf die negativen Folgen solcher Ansiedlungen hingewiesen: geringer Beschäftigungseffekt bei hohem Flächenverbrauch, niedriger Lohnanteil, kaum regionale Wertschöpfung sowie Verdrängung nachhaltiger und lokaler Betriebe.

Trotz dieser Argumente wurde der Antrag in der Sitzung mehrheitlich abgelehnt.
Im Sitzungsprotokoll zu dieser Gemeinderatssitzung finden sich die unterschiedlichen Argumente sowie das genaue Abstimmungsergebnis.

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen ProDialog, Team Reichersberg und FPÖ Reichersberg vom 15. Juni 2025 zur Ablehnung von Logistikbetrieben im Wirtschaftspark Reichersberg.
Gemeinsamer Antrag von ProDialog, Team Reichersberg und FPÖ Reichersberg gemäß §46 Abs. 3 OÖ Gemeindeordnung
Zweite Seite des Dringlichkeitsantrags vom 15. Juni 2025 mit der Begründung und den Unterschriften der Fraktionsobleute von ProDialog, Team Reichersberg und FPÖ Reichersberg.
Unterschriften von Thomas Schamberger, Christian Ezinger und Bettina Trost unter dem Dringlichkeitsantrag gegen Logistikbetriebe
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Die Bedeutung eines Bebauungsplans für den Wirtschaftspark Reichersberg

Durch eine klare Festlegung der Nutzungsarten können Nutzungskonflikte zwischen Gewerbebetrieben sowie zwischen Gewerbe und Wohnbebauung vermieden werden. Ansiedlungen von Logistikunternehmen sowie Firmen, die eine Seveso-III-Widmung benötigen, sollen ausgeschlossen werden, um die Belastung der Gemeinde zu minimieren und die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten.

Die Entwicklung unserer Gemeinde liegt uns am Herzen, und mit dem kürzlich eingebrachten Antrag möchten wir einen wichtigen Schritt als Absicherung für die Gemeinde und deren Anrainer setzen. Doch warum ist ein Bebauungsplan für die Flächen der Wirtschaftspark Reichersberg GmbH und die Grundstücke mit den Nummern 4540 und 4551/1 (KG 46014) so wichtig?

Lasst uns die Gründe erklären.

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