Kundmachung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 23.01.2025

Grafische Darstellung einer Sprechblase mit dem Wort Kundmachung

Bei Tagesordnungspunkt 6 möchten wir kurz erläutern, warum wir in der jüngsten Sitzung so abgestimmt haben. Sobald das offizielle Protokoll freigegeben ist, kann es von allen Bürgerinnen und Bürgern im Gemeinderatsamt eingesehen werden, um die Hintergründe unserer Entscheidung umfassend nachzuvollziehen.

Aufgrund der aktuellen Wirtschaftssituation ist ein zeitnaher Verkauf von nennenswerten
Flächen im Rahmen der gültigen Beschlüsse unwahrscheinlich. Im schlimmsten Fall steigt
der Druck für Notverkäufe zur Herstellung der Liquidität, was grundsätzlich abzulehnen ist.

Den immer noch im Raum stehenden Verkäufen für Seveso III-Richtlinie bzw.
Logistikprojekten wird auch in Zukunft nicht zugestimmt. Andere geeignete Interessenten
sind derzeit nicht bekannt oder wurden uns bisher nicht mitgeteilt. Die gemeinsam mit der
Umwidmung beschlossenen Leitfäden gelten weiterhin unverändert und regeln auch
weiterhin die Projektentwicklung.

Wir benötigen ausreichende Beläge für die langfristige Liquidität über 2025 hinaus bis 2031.
Die vorliegende Zusatzvereinbarung ist eher ein Beleg für das Misstrauen der Bank
gegenüber dem Geschäftsmodell der WIPA-Reichersberg GmbH. Damit geben wir unsere
Souveränität bei der Projektentwicklung auf, unterwerfen uns dem Controlling der Bank und
werden damit zu Bittstellern.

Wenn die Gesellschafter ein ehrliches Interesser an einer positiven Entwicklung des WIPA
haben, sorgen sie für eine geeignete Finanzierung vom Investitionsbedarf für die
Projektentwicklungs- und Vertriebsphase. Das Land Oö. hat ja seine Unterstützung bereits
schriftlich angekündigt.

Bürger – Initiative: Veröffentlichung der Verhandlungsschriften öffentlicher Sitzungen auf der Gemeindehomepage

Verhandlungsschrift Gemeinde Reichersberg


Kundmachung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 16.12.2021 – Punkt 4 ist für diesen Betrag relevant.


email an alle Parteien & Listen im Gemeinderat mit dem Betreff „Zusätzliche Infos bzgl. „Gemeinderat- Sitzungsprotokoll veröffentlichen“ am 10.12.2021

Schönen Abend zusammen, 
 
wir haben noch ein paar Infos bzgl. „Gemeinderat- Sitzungsprotokoll veröffentlichen“  
( 4. Tagesordnungspunkt am 16. Dezember 2021) zusammengetragen. 
  

Die BH Ried hat uns hier als Aufsichtsbehörde der Gemeinde folgende Info zukommen lassen: 
 
Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit LGBl. Nr. 91/2018 im § 54 Abs. 6 der Oö. Gemeindeordnung 1990 folgender Satz angefügt wurde: 

„Zudem können die Verhandlungsschriften ohne Beilagen über öffentliche Sitzungen auf der Homepage der Gemeinde zur allgemeinen Abfrage bereitgehalten werden.“ 

Weitere Informationen können Sie der Beilage 875/2018, Geschäftsperiode XXVII des Oö. Landtages, unter diesem Link 

https://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Beilage%20875/2018%20-%20Ausschussbericht.pdf?id=14050&n=875&j=2018#page=

 entnehmen. 

 
Über den Gemeindebund Oberösterreich hatten wir Kontakt mit AL Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government – Beauftragter
Welcher zum Thema „Gemeinderatsprotokoll im Internet – Transparenz vs. Datenschutz“ uns auf folgenden Artikel verwiesen hat welcher durch den Oberösterreichischen Gemeindebund veröffentlicht wurde. 

https://www.ooegemeindebund.at/system/web/forum.aspx?detailonr=226159022&menuonr=225551121

Statement vom Hr. Haider: 

Meine Empfehlung geht bei Einhaltung des Rechtsrahmens ganz klar in Richtung Transparenz. Machen wir kleine Gemeinden es der großen Politik doch vor wie es geht: Protokolle zum Download, zeitnahe Informationen auf der Website, virtuelle Diskussionen erlauben. Die Bürgerinnen und Bürger werden es uns danken. 

 
Wir haben bei den Gemeinden Lengau und Ort im Innkreis nochmals nachgefragt wie Ihr Prozessablauf von der Gemeinderatssitzung bis zur Veröffentlichung abläuft: 
 

  • Gemeinderatssitzung wird aufgezeichnet 
  • Sitzungsprotokolle werden Sinnerfassend geschrieben 
  • Sitzungsprotokoll wird ausgeschickt und falls Unklarheiten sind kann sich das Audio File nochmal angehört werden. 
  • Sitzungsprotokoll wird bei der nächsten Gemeinderatssitzung bestätigt 
  • Sitzungsprotokoll wird einen Tag danach auf der Webseite veröffentlicht
  • Audio File wird nach Veröffentlichung gelöscht

Was uns alle Beteiligten bestätigt haben ist folgendes: 

Die DSVGO muss generell eingehalten werden egal ob das Sitzungsprotokoll auf der Webseite veröffentlicht wird oder nicht. Somit kann es auch ohne Probleme auf der Webseite zur Verfügung gestellt werden, weil ja auch die Gemeinderatssitzungen öffentlich sind. 

Es gibt Gemeinde die Stellen die Gemeinderatssitzung als Video auf youtube (Gemeinde Kremsmünster in Oberösterreich), was auch zeigt was alles noch möglich wäre. 

 Wir hoffen das hilft Euch bei der Entscheidungsfindung. 
  

„Bürger – Initiative: Veröffentlichung der Verhandlungsschriften öffentlicher Sitzungen auf der Gemeindehomepage“ weiterlesen