Gutachten des Oö. Landesrechnungshofs

Auf der Website des Landes Oberösterreich finden Sie die Gutachten des Oö. Landesrechnungshofs, die sich auf verschiedene Gemeinden beziehen. Diese Veröffentlichung erfolgt als Teil einer Serviceleistung. Die Gutachten werden im Sinne größtmöglicher Transparenz im Internet zur Verfügung gestellt. Zusätzlich ist anzumerken, dass eine Gemeindeprüfung durch den Oö. Landesrechnungshof etwa alle 10 Jahre stattfindet, um eine regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Gemeindefinanzen und -verwaltung zu gewährleisten.

Die Gemeindeprüfung wurde in Oberösterreich neu aufgestellt wie dieser Bericht auf orf.at aus dem Jahr 2018 verdeutlicht – https://ooe.orf.at/v2/news/stories/2944559/

Link zur Übersicht: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/78761.htm

LRH Bericht – Gutachten der Gemeinde Reichersberg: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20IKD_Gebarungspr%c3%bcfungen/GA_Reichersberg_Bericht_signed.pdf

Verkehr auf der B148

Zusammenfassung der Verkehrsuntersuchung B148 Altheimer Straße Teilbericht Begleitwege vom April 2010

Analyse vom Verkehrssystem:

Im Zeitraum von 14 Jahren (1995 bis 2008) fanden im beobachteten Bereich (zwischen Ort km 0,0 bis Altheim km 15,0) insgesamt 161 Unfälle mit Personenschaden statt. Rund ein Drittel davon (33,5%) waren rechtwinkelige Kollisionen. 

Das Verkehrsaufkommen ist mit rund 6.300 Kfz/24h im durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) mit einem auffällig hohen Lkw-Anteil von werktags 27% anzugeben.

Der Ausbaugrad der Straße ist als großzügig zu bezeichnen und die gewählte Straßenbreite ist zur Abwicklung des vorhandenen und auch künftigen Verkehrs ausreichend dimensioniert.

Auf einer Streckenlänge von 15 km bestehen derzeit insgesamt rund 122 Anbindungen. Auf das übergeordnete Straßennetz entfallen davon damals insgesamt 18 Knotenpunkte bzw. Einmündungen.

Das Umfeld der Straße ist überwiegend geprägt von landwirtschaftlichen Flächen, nur auf wenigen Teilstücken ist eine Bebauung vorhanden, die an den Straßenrand heranreicht.

Begründet durch den guten Ausbaugrad der Straße ist von einem hohen Geschwindigkeitsniveau auszugehen. Dem stehen die zum Teil sehr niedrigen Geschwindigkeiten im örtlichen, landwirtschaftlichen Verkehr gegenüber. Es resultiert dadurch eine eher inhomogene Geschwindigkeitsverteilung, die von einer scheinbar objektiven Verkehrssicherheit überlagert wird, die von der hohen Ausbauqualität verursacht wird.

Hinsichtlich den Anforderungen der Verkehrssicherheit bedeutet das eine nur ungenügende Gesamtsituation, die sich auch im Umfallgeschehen wiederspiegelt. Demzufolge sind für alle Knotenpunkte konkrete Maßnahmen im Sinne einer Verringerung der Trennwirkung, einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und anderer verkehrstechnischer Aspekte zu erarbeiten. Darüber hinaus ist mit geeigneten Maßnahmen dem besonderen Bedarf des landwirtschaftlichen Verkehrs Rechnung zu tragen.

Leitziel: Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer unter weitgehender Beibehaltung der Leischtigkeit und Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs bei Aufrechterhaltung der Hochrangigkeit der B148 Altheimer Straße unter Berücksichtigung der erforderlichen Verbindungsfunktion.

Teil-Ziele eines Maßnahmenpakets:

  • Stärkung der Wirtschafts- und Tourismusregion
  • Erhaltung der Erreichbarkeit der Anwohner, Gäste und Betriebe
  • Verringerung der Trennwirkung der B148 – Querungsbedarf
  • Verringerung der Anzahl der Zufahrten und Anbindungen
  • Erhaltung der Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen
  • Verringerung des Gefahrenpotentials Kfz/Langsamverkehr

Vorgeschlagene Maßnahmen:

Aus der Bestandsanalyse lässt sich die Notwendigkeit von Maßnahmen ableiten: Aufgrund von Störungen und Gefährdungen, die von Zufahrten und Einmündungen (von Wirtschaftswegen und vergleichbaren Straßen mit geringem Ausbaugrad) ausgehen, sollen außerhalb bebauter Gebiete diese Zufahrten in Parallelwegen gesammelt und in größeren Abständen in Form eines geeigneten Knotenpunktes angeschlossen werden. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob die Anzahl der Knotenpunkte durch Zusammenlegung reduziert werden kann.

Beispiel für diese Maßnahme in Hart:
„Die Zufahrt Hart (2/km 0,8) ist mit einem eigenen Linksabbiegestreifen gut ausgestattet, an den Zufahrten Traxlham (3/km 1,3) und Linn (4/km 2,1) sind derzeit keine Maßnahmen gesetzt.
Die beiden Knotenpunkte 3 (Traxlham) und 4 (Linn) können in ihrer Bedeutung zurück gestuft werden. Dazu müssen in der ´zweiten Reihe´ Fahrverbote erlassen und / oder der regionale Kfz-Verkehr über den besser ausgebauten Knoten Hart geführt bzw. dort hingeleitet werden. An der Zufahrt Hart ist dafür die Ausstattung mit einer entsprechenden Beleuchtung zu prüfen, insbesondere aber wird für den gesamten Bereich der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung die Verordnung einer höchstzulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h auf der B148 Altheimer Straße empfohlen. Ein Rückbau der beiden Knoten Traxlham und Linn ist nicht erforderlich. Mit Errichtung eines Begleitweges südlich der B148 werden beide Zufahrten über diesen zum Knoten 2 (Hart) geführt.“

Im Wesentlichen entscheidet die Verfügbarkeit von Grundstücken darüber, ob ein Begleitweg beidseits der Straße oder nur auf einer Straßenseite angeordnet werden kann. In jedem Fall sollte eine Optimierung derart erfolgen, dass Querungen durch den Langsamverkehr an möglichst wenigen Stellen erfolgt.

Die Verkehrsuntersuchung wurde vom Büro für Verkehrs- und Raumplanung BVR im April 2010 im Auftrag vom Amt der Oö, Landesregierung durchgeführt.

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Anrainermanagement Reichersberg

Kommunikation auf Augenhöhe - Reichersberg im Dialog. Das Auge als Symbol für respektvolle und transparente Kommunikation zwischen Natur, Wirtschaft und Gemeinde. Eine harmonische Verbindung zwischen Umwelt und Fortschritt für eine blühende und nachhaltige Gemeinschaft

Anrainer-Management erfolgreich Implementieren (ProDialog am 12. September 2023)

Für eine erfolgreiche Implementierung von Gewerbeparks ist es essenziell, dass alle Beteiligten gehört werden und ihre Bedenken berücksichtigt werden.

Als Umsetzungsstruktur ist bei der Realisierung zu berücksichtigen:

  1. Identifizierung der Interessensgruppen (Stakeholder): Es ist von entscheidender Bedeutung, die Stakeholder frühzeitig zu identifizieren. Diese können Anwohner, lokale Unternehmen, Behörden, Anrainergemeinden und lokale/regionale Institutionen umfassen.
  2. Transparente Kommunikation: Sowohl in der Top-Down- als auch in der Bottom-Up-
    Planung muss Transparenz an erster Stelle stehen. Alle Beteiligten müssen über den Fortschritt des Projekts auf dem Laufenden gehalten werden.
  3. Öffentliche Versammlungen: Regelmäßige öffentliche Versammlungen bieten eine Plattform für alle Beteiligten, um ihre Bedenken zu äußern und Informationen aus erster Hand zu erhalten.
  4. Berücksichtigung der Umweltauswirkungen: Umweltverträglichkeitsprüfungen sind ein
    wesentlicher Bestandteil jeder Projektplanung. Sie ermöglichen es uns, die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt zu verstehen und entsprechend zu handeln.
  5. Partnerschaften mit lokalen Unternehmen: Durch die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen können Synergien genutzt und das lokale Wirtschaftswachstum gefördert werden.
  6. Integration in die lokale Gemeinschaft: Es ist wichtig, dass der Park nicht als Fremdkörperin der Gemeinschaft wahrgenommen wird, sondern sich harmonisch in das bestehende Umfeld einfügt.
  7. Infrastrukturelle Verbesserungen: Infrastrukturelle Verbesserungen, wie z.B. der Ausbau von Straßen und öffentlichen Verkehrsmitteln, können dazu beitragen, den Park für Anwohner und Unternehmen attraktiver zu machen.
  8. Einsatz von Mediatoren: Mediatoren können dazu beitragen, Konflikte zwischen verschiedenen Stakeholdern zu lösen und das Verständnis und die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten zu fördern.
  9. Langfristige Planung und Nachhaltigkeit: Es ist wichtig, nicht nur kurzfristige Gewinne zu betrachten, sondern auch eine langfristige und nachhaltige Entwicklung zu fördern. TOP Down – als auch BOTTOM Up-Strategien sind für ein effektives Anrainermanagement von
    entscheidender Bedeutung. Beide Ansätze erfordern eine sorgfältige Planung und eine ständige Kommunikation mit den Stakeholdern. Es gibt keinen Zweifel, dass diese Strategien, wenn sie richtig umgesetzt werden, zu erfolgreichen und nachhaltigen Gewerbeparks führen können.

TOP Down – Strategie

Eine gut durchdachte Top-Down-Strategie ist entscheidend für den erfolgreichen Start und die erfolgreiche Durchführung eines Projekts.
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:

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Wirtschaftspark Reichersberg

Wirtschaftspark Reichsersberg

Einladung zu den Sprechtagen der Wirtschaftspark Innviertel Reichersberg GmbH

Nutzt die Chance damit ihr
eure Interessen, Anregungen, aber auch Bedenken, direkt mit dem Geschäftsführer der WIPA Innviertel Reichersberg Gmbh – Rainer Bösch teilen könnt.

Dunkle Wolken über Innviertler Prestige-Projekt – (Kronen Zeitung am 5.11.2022)

Bericht dazu findet man unter https://www.krone.at/2849036
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Bürger – Initiative: Durchführung von Lärmmessungen in den Ortschaften Hart, Kammer und Traxlham entlang den Straßen B148 und B143 im Gemeindegebiet von Reichersberg.

Lärmmessung Reichersberg


Bericht und Präsentation zu Schallimmissionsmessungen in Hart & Kammer (Gemeindegebiet Reichersberg) vom 14.07.2022

Unter https://www.reichersberg.at/Bericht_und_Praesentation_zu_Schallimmissionsmessungen_in_Reichersberg

findet Ihr den Messbericht und die Präsentation der Lärmmessung zum Download bereit.


Mehr Lastwagen denn je trotz Fahrverbot – Bericht auf MeinBezirk.at vom 17.08.2021

https://www.meinbezirk.at/ried/c-lokales/mehr-lastwagen-denn-je-trotz-fahrverbot_a4826563
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Bürger – Initiative: Veröffentlichung der Verhandlungsschriften öffentlicher Sitzungen auf der Gemeindehomepage

Verhandlungsschrift Gemeinde Reichersberg


Kundmachung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 16.12.2021 – Punkt 4 ist für diesen Betrag relevant.


email an alle Parteien & Listen im Gemeinderat mit dem Betreff „Zusätzliche Infos bzgl. „Gemeinderat- Sitzungsprotokoll veröffentlichen“ am 10.12.2021

Schönen Abend zusammen, 
 
wir haben noch ein paar Infos bzgl. „Gemeinderat- Sitzungsprotokoll veröffentlichen“  
( 4. Tagesordnungspunkt am 16. Dezember 2021) zusammengetragen. 
  

Die BH Ried hat uns hier als Aufsichtsbehörde der Gemeinde folgende Info zukommen lassen: 
 
Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit LGBl. Nr. 91/2018 im § 54 Abs. 6 der Oö. Gemeindeordnung 1990 folgender Satz angefügt wurde: 

„Zudem können die Verhandlungsschriften ohne Beilagen über öffentliche Sitzungen auf der Homepage der Gemeinde zur allgemeinen Abfrage bereitgehalten werden.“ 

Weitere Informationen können Sie der Beilage 875/2018, Geschäftsperiode XXVII des Oö. Landtages, unter diesem Link 

https://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Beilage%20875/2018%20-%20Ausschussbericht.pdf?id=14050&n=875&j=2018#page=

 entnehmen. 

 
Über den Gemeindebund Oberösterreich hatten wir Kontakt mit AL Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government – Beauftragter
Welcher zum Thema „Gemeinderatsprotokoll im Internet – Transparenz vs. Datenschutz“ uns auf folgenden Artikel verwiesen hat welcher durch den Oberösterreichischen Gemeindebund veröffentlicht wurde. 

https://www.ooegemeindebund.at/system/web/forum.aspx?detailonr=226159022&menuonr=225551121

Statement vom Hr. Haider: 

Meine Empfehlung geht bei Einhaltung des Rechtsrahmens ganz klar in Richtung Transparenz. Machen wir kleine Gemeinden es der großen Politik doch vor wie es geht: Protokolle zum Download, zeitnahe Informationen auf der Website, virtuelle Diskussionen erlauben. Die Bürgerinnen und Bürger werden es uns danken. 

 
Wir haben bei den Gemeinden Lengau und Ort im Innkreis nochmals nachgefragt wie Ihr Prozessablauf von der Gemeinderatssitzung bis zur Veröffentlichung abläuft: 
 

  • Gemeinderatssitzung wird aufgezeichnet 
  • Sitzungsprotokolle werden Sinnerfassend geschrieben 
  • Sitzungsprotokoll wird ausgeschickt und falls Unklarheiten sind kann sich das Audio File nochmal angehört werden. 
  • Sitzungsprotokoll wird bei der nächsten Gemeinderatssitzung bestätigt 
  • Sitzungsprotokoll wird einen Tag danach auf der Webseite veröffentlicht
  • Audio File wird nach Veröffentlichung gelöscht

Was uns alle Beteiligten bestätigt haben ist folgendes: 

Die DSVGO muss generell eingehalten werden egal ob das Sitzungsprotokoll auf der Webseite veröffentlicht wird oder nicht. Somit kann es auch ohne Probleme auf der Webseite zur Verfügung gestellt werden, weil ja auch die Gemeinderatssitzungen öffentlich sind. 

Es gibt Gemeinde die Stellen die Gemeinderatssitzung als Video auf youtube (Gemeinde Kremsmünster in Oberösterreich), was auch zeigt was alles noch möglich wäre. 

 Wir hoffen das hilft Euch bei der Entscheidungsfindung. 
  

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Eröffnung Stiftsbräustüberl Reichersberg – im Einklang mit dem AGENDA 21 Zukunftsprofil

„Freizeit- & Entwicklungsangebote“, die für „uns und unsere Gäste“ gleichermaßen geeignet sind, ist der Anspruch im Zukunftsprofil von Agenda 21, dass im Jahr 2017 vom Gemeinderat der Marktgemeinde Reichersberg einstimmig beschlossen wurde. Gemeint ist damit eine Synergie zwischen einheimischen und touristischen Gästen.

Das diese Forderung nicht aus der Luft gegriffen ist, beweist das neue Gastronomie-Konzept vom Stiftsbräustüberl in Reichersberg. Gutbürgerliche Küche sowie Angebote an die örtlichen Vereine und Stammtische sind darin ein fester Bestandteil, der sicherlich auch von den touristischen Gästen gut aufgenommen wird.

„Eröffnung Stiftsbräustüberl Reichersberg – im Einklang mit dem AGENDA 21 Zukunftsprofil“ weiterlesen

Bürger – Initiative: Sanierung der Gemeindestraßen in der Ortschaft Hübing (28.05.2021)

Mit Datum vom 9.04.2021 wurde von einem Mitglied des Vereins ProDialog e.V. eine Initiative bei der Marktgemeinde Reichersberg mit folgendem Wortlaut eingebracht:

Sanierung der Gemeindestraßen in der Ortschaft Hübing

Das Anliegen wurde auf dem Einreichungsdokument folgendermaßen begründet:

Die Gemeindestraßen der Ortschaft Hübing sind bereits sehr reparaturbedürftig. Eine komplette Sanierung der Fahrbahn ist erforderlich.

Um den zustand der Fahrbahndecke wiederherzustellen bitten wir die Gemeindevertreter, zeitnah die umfangreiche Sanierung der Fahrbahnoberfläche zu beschließen und umgehend zu beauftragen.

Diesen Antrag wurden am 27.05.2021 von den Gemeinderäten einstimmig angenommen.